Beantragung eines kroatischen Visums

Seitdem ist Kroatien Beitritt zur Europäischen Union, es ist nicht nur für kroatische Bürger enorm einfacher geworden, in Europa zu reisen, aber auch für ausländische Besucher, um in Kroatien zu bleiben. Dennoch, der Aufenthalt ausländischer Besucher muss noch geregelt werden, Daher hier einige Informationen zu den Visabestimmungen für Kroatien für Länder außerhalb der EU.

Kroatisches Visum wird für den Transit ausgestellt, Tourist, Geschäft, private oder andere Zwecke, und sein Ablaufdatum darf fünf Jahre nicht überschreiten. Das Visum muss vor der Einreise nach Kroatien bei der nächstgelegenen kroatischen diplomatischen Vertretung/konsularischen Vertretung in Ihrem Land drei Monate vor dem geplanten Besuch beantragt werden.

Es gibt drei Arten von Visa: kurzfristiger Aufenthalt, temporary stay and permanent stay. Ein Aufenthalt bis zu 90 Tag ist ein kurzfristiger Aufenthalt, und EU-Staaten benötigen für diesen Zeitraum kein Visum. If you are already in the country during short-stay, Sie können ein temporäres Aufenthaltsvisum beantragen, und dann so lange im Land bleiben, bis Ihr Antrag bearbeitet wird.

Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen, umfassen ein gültiges Reisedokument (Reisepass), eine 35×45 mm Farbfoto, Nachweis einer Reisekrankenversicherung, Nachweis über bezahlte Visagebühr, sowie Dokumente, die den Zweck des Aufenthalts in Kroatien belegen, gesicherte Unterkunft, Mittel zum Lebensunterhalt für ihren Aufenthalt in Kroatien und die Rückkehr in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland und Transportmittel und ihre Absicht, in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland zurückzukehren.

Personen auf privatem Besuch, von einer natürlichen Person eingeladen, must enclose with the visa application a letter of guarantee by natural person as proof of the purpose of their visit, filled out by the guarantor – a natural person from Croatia. Ähnlich, Besucher auf Geschäftsreise, von einer juristischen Person eingeladen, shall enclose with the visa application a letter of guarantee by legal person as proof of the purpose of their visit, vom Bürgen – einer juristischen Person aus Kroatien – ausgefüllt.

Die Visumgebühr beträgt 460.00 HRK (60€/81$), obwohl bestimmte Personen von der Anklageerhebung befreit werden können.

Mehr zum Thema, sowie alle notwendigen Dokumente, can be found at Croatian Ministry of Foreign Affairs.